Mitgliedsbeitrag,
Gästegebühr
&
Arbeitsdienst
Wichtige Info für Interessierte:
Neue Mitglieder zahlen ab sofort für das laufende Jahr keinen Mitgliedsbeitrag
Mitgliedsbeiträge/
Gästegebühr
Erstmitglied | 210,00 € |
Zweitmitglied | 155,00 € |
Jugendliche bis 14 Jahre | 70,00 € |
Jugendliche 15 bis 18 Jahre | 105,00 € |
Azubis und Studenten | 140,00 € |
Fördernde Mitglieder (Erwachsene) | 45,00 € |
Familien | 410,00 € |
Der Jahresbeitrag für die Mitgliedschaft wird einmal jährlich zu dem auf den 30. März folgenden Banktag per SEPA-Lastschrift erhoben.
Natürlich haben Sie als Mitglied des TC Brühl auch die Möglichkeit, mit Ihren Gästen bei uns auf der Anlage Tennis zu spielen. Hierzu nehmen Sie bitte über unser Online-Buchungssystem eine Platzbuchung vor. Der Name des Gastes sowie eine Bankverbindung für den Lastschrifteinzug ist anzugeben.
Die Gebühr für eine Gaststunde beträgt € 10,00/Gast/Stunde und wird von Ihrem Konto am Ende der Saison ebenfalls per SEPA-Lastschrift eingezogen.
Hinweise zur Mitgliedschaft
Die Beendigung der Mitgliedschaft ist nur zum Jahresende möglich, die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
Wird die neue Mitgliedschaft, für die im ersten Jahr kein Beitrag erhoben wird (s.o.), zum 31.12. des ersten Mitgliedsjahres wieder gekündigt, berechnen wir eine Verwaltungsgebühr in Höhe von € 100,00 (Kinder/Jugendliche: € 50,00).
Bleibt die Mitgliedschaft bestehen, wird ab dem Folgejahr der reguläre Mitgliedsbeitrag (s.o.) fällig.
Arbeitsdienst
Es ist nicht mehr möglich, überzählige Arbeitsstunden in das Folgejahr zu übertragen.
Die Möglichkeit der Übertragung von geleisteten Arbeitsstunden während einer Saison an Familienmitglieder und Lebenspartnerschaften ist weiterhin möglich.
Jahrgänge 1954 - 1958
Mitglieder dieser Jahrgänge müssen 4 Arbeitsstunden pro Jahr leisten.
Jahrgänge 1959 - 1963
Mitglieder dieser Jahrgänge müssen 6 Arbeitsstunden pro Jahr leisten.
Jahrgänge 1964 - 2008
Mitglieder dieser Jahrgänge müssen 8 Arbeitsstunden pro Jahr leisten.
Bubu Malinowski hat die Erfassung der Arbeitsstunden so organisert, dass jederzeit nachvollziehbar ist, wer wann wie viele Stunden geleistet hat. Die erbrachten Stunden sind ausschließlich an Bubu Malinowski zu melden.
Entgelt für nicht geleistete Arbeitsstunden
Das Entgelt für nicht geleistete Arbeitsstunden beträgt:
für Erwachsene (Jahrgänge 1954 – 2005) 10,00 € pro Stunde,
für Jugendliche (Jahrgänge 2006 – 2008) 5,00 € pro Stunde