Mitgliedsbeitrag,
Gästegebühr
&
Arbeitsdienst
Wichtige Info für Interessierte:
Neue Mitglieder zahlen ab sofort für das laufende Jahr keinen Mitgliedsbeitrag
Mitgliedschaft & Gastspielregelung
Mitgliedsbeitrag
Der Jahresbeitrag für die Mitgliedschaft wird bis zum 31. März jeden Jahres für das laufende Geschäftsjahr durch SEPA-Lastschrift erhoben.
Tennis mit Gästen
Als Mitglied des TC Brühl haben Sie die Möglichkeit, gemeinsam mit Ihren Gästen auf unserer Anlage Tennis zu spielen.
✅ Platzbuchung über unser Online-Buchungssystem erforderlich
✅ Angabe des Gastnamens und einer Bankverbindung für den Lastschrifteinzug
Gastspielgebühr
💰 10,00 € pauschal pro Stunde
💳 Der Betrag wird am Ende der Saison per SEPA-Lastschrift von Ihrem Konto eingezogen.
Wir freuen uns, Sie und Ihre Gäste auf unserer Anlage begrüßen zu dürfen! 🎾
| Erstmitglied | 240,00 € |
| Zweitmitglied | 175,00 € |
| Jugendliche bis 14 Jahre | 80,00 € |
| Jugendliche 15 bis 18 Jahre | 120,00 € |
| Azubis und Studenten | 155,00 € |
| Fördernde Mitglieder (Erwachsene) | 50,00 € |
| Familien | 460,00 € |
Beendigung der Mitgliedschaft
Die Kündigung der Mitgliedschaft ist nur zum Jahresende möglich und muss schriftlich erfolgen.
Sonderregelung für neue Mitglieder
➡️ Im ersten Mitgliedsjahr entfällt der Mitgliedsbeitrag und der Arbeitsdienst.
➡️ Bei Kündigung zum 31.12. des ersten Mitgliedsjahres fällt eine Verwaltungsgebühr an:
🔹 100,00 € für Erwachsene
🔹 50,00 € für Kinder & Jugendliche
Fortsetzung der Mitgliedschaft
Bleibt die Mitgliedschaft über das erste Jahr hinaus bestehen, wird ab dem Folgejahr der reguläre Mitgliedsbeitrag erhoben.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung! 🎾
Arbeitsdienst 2026
Es ist nicht mehr möglich, überzählige Arbeitsstunden in das Folgejahr zu übertragen.
Die Möglichkeit der Übertragung von geleisteten Arbeitsstunden während einer Saison an Familienmitglieder und Lebenspartnerschaften ist weiterhin möglich.
Jahrgänge 1956 - 1960
Mitglieder dieser Jahrgänge müssen 4 Arbeitsstunden pro Jahr leisten.
Jahrgänge 1961 - 1965
Mitglieder dieser Jahrgänge müssen 6 Arbeitsstunden pro Jahr leisten.
Jahrgänge 1966 - 2010
Mitglieder dieser Jahrgänge müssen 8 Arbeitsstunden pro Jahr leisten.
Bubu Malinowski hat die Erfassung der Arbeitsstunden so organisert, dass jederzeit nachvollziehbar ist, wer wann wie viele Stunden geleistet hat. Die erbrachten Stunden sind ausschließlich an Bubu Malinowski zu melden.
Entgelt für nicht geleistete Arbeitsstunden
Das Entgelt für nicht geleistete Arbeitsstunden beträgt:
für Erwachsene (Jahrgänge 1956 – 2007) 10,00 € pro Stunde,
für Jugendliche (Jahrgänge 2008 – 2010) 5,00 € pro Stunde