Mitgliedsbeitrag,

Gästegebühr

&

Arbeitsdienst

 

Wichtige Info für Interessierte:
Neue Mitglieder zahlen ab sofort für das laufende Jahr keinen Mitgliedsbeitrag

Mitgliedschaft & Gastspielregelung

Mitgliedsbeitrag
Der Jahresbeitrag für die Mitgliedschaft wird bis zum 31. März jeden Jahres für das laufende Geschäftsjahr durch SEPA-Lastschrift erhoben. 

Tennis mit Gästen
Als Mitglied des TC Brühl haben Sie die Möglichkeit, gemeinsam mit Ihren Gästen auf unserer Anlage Tennis zu spielen.
Platzbuchung über unser Online-Buchungssystem erforderlich
Angabe des Gastnamens und einer Bankverbindung für den Lastschrifteinzug

Gastspielgebühr
💰 10,00 € pauschal pro Stunde
💳 Der Betrag wird am Ende der Saison per SEPA-Lastschrift von Ihrem Konto eingezogen.

Wir freuen uns, Sie und Ihre Gäste auf unserer Anlage begrüßen zu dürfen! 🎾

Erstmitglied 210,00 €
Zweitmitglied 155,00 €
Jugendliche bis 14 Jahre 70,00 €
Jugendliche 15 bis 18 Jahre 105,00 €
Azubis und Studenten 140,00 €
Fördernde Mitglieder (Erwachsene) 45,00 €
Familien 410,00 €

Beendigung der Mitgliedschaft

Die Kündigung der Mitgliedschaft ist nur zum Jahresende möglich und muss schriftlich erfolgen.

Sonderregelung für neue Mitglieder
➡️ Im ersten Mitgliedsjahr entfällt der Mitgliedsbeitrag und der Arbeitsdienst.
➡️ Bei Kündigung zum 31.12. des ersten Mitgliedsjahres fällt eine Verwaltungsgebühr an:
🔹 100,00 € für Erwachsene
🔹 50,00 € für Kinder & Jugendliche

Fortsetzung der Mitgliedschaft
Bleibt die Mitgliedschaft über das erste Jahr hinaus bestehen, wird ab dem Folgejahr der reguläre Mitgliedsbeitrag erhoben.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung! 🎾

Arbeitsdienst

Es ist nicht mehr möglich, überzählige Arbeitsstunden in das Folgejahr zu übertragen.

Die Möglichkeit der Übertragung von geleisteten Arbeitsstunden während einer Saison an Familienmitglieder und Lebenspartnerschaften ist weiterhin möglich.

Jahrgänge 1955 - 1959

Mitglieder dieser Jahrgänge müssen 4 Arbeitsstunden pro Jahr leisten.

Jahrgänge 1960 - 1964

Mitglieder dieser Jahrgänge müssen 6 Arbeitsstunden pro Jahr leisten.

Jahrgänge 1965 - 2009

Mitglieder dieser Jahrgänge müssen 8 Arbeitsstunden pro Jahr leisten.

Bubu Malinowski hat die Erfassung der Arbeitsstunden so organisert, dass jederzeit nachvollziehbar ist, wer wann wie viele Stunden geleistet hat. Die erbrachten Stunden sind ausschließlich an Bubu Malinowski zu melden.

Entgelt für nicht geleistete Arbeitsstunden

Das Entgelt für nicht geleistete Arbeitsstunden beträgt:
für Erwachsene (Jahrgänge 1955 – 2006) 10,00 € pro Stunde,
für Jugendliche (Jahrgänge 2007 – 2009) 5,00 € pro Stunde